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Einladung zum Pressesymposium "Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand"
 
 
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Sehr geehrte Medienschaffende,
 
wir laden Sie herzlich ein zum MWGFD-Pressesymposium “Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand”, das am Samstag, 15. November 2025 in der Nähe von Passau, Niederbayern, stattfindet.
 
Beginn ist um 14:00 Uhr.
 
Programm:
Kurzvorträge ab 14 Uhr bis ca. 15:30 Uhr
Referenten vor Ort:
Rechtsanwältin Beate Bahner
Ärzte: Prof. Dr. Paul Cullen, Andreas Diemer, Dr. Gerd Reuther, Prof.(a.D.) Dr. Andreas Sönnichsen,
Medizin-Journalist Hans Tolzin
zugeschaltet bzw. Videobeiträge von:
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. DDr. Christian Schubert
Moderation: Dr. Ronny Weikl
Diskussion mit den Referenten, Medienvertretern und Gästen:
15:30 bis ca. 17 Uhr
 
Danach besteht bis ca. 19 Uhr die Möglichkeit für Exklusiv-Interviews mit den Referenten.
 
Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Streaminglinks werden rechtzeitig auf unserer Webseite, sowie unseren Kanälen bekannt gegeben.
 
Bitte akkreditieren Sie sich bis spätestens Mittwoch, 12. November 2025 per E-Mail an presse@mwgfd.org.
Der genaue Veranstaltungsort wird akkreditierten Pressevertretern rechtzeitig mitgeteilt.
Beachten Sie, dass nur angemeldete Personen Zutritt zur Veranstaltung haben.
 
Unter dem Motto „Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand“ stellen wir eine groß angelegte Aktion der von der MWGFD e.V. initiierten „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ vor, mit dem Ziel, das seit März 2020 gültige sog. „Masernschutzgesetz“ zu kippen und die darin verankerte de facto Impfpflicht für alle Kinder, die KiTa, Kindergarten oder Schule besuchen, zu beenden.
 
Zum Gelingen unseres aus mehrerlei Hinsicht wichtigen Vorhabens brauchen wir diesmal Ihre Unterstützung als Medienschaffende ganz besonders, denn unser Ziel ist nur erreichbar, wenn eine möglichst breite Öffentlichkeit informiert ist und sich miteinbringt.
Letztlich geht es um nichts weniger, als die Gesundheit unserer Kinder, die die Zukunft unserer Gesellschaft darstellen.
 
Hier die Hintergründe:
Im November 2019, kurz vor der sog. „Corona-Pandemie“ wurde im Deutschen Bundestag unter der Ägide von Gesundheitsminister Jens Spahn noch schnell ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Dieses sog. „Masernschutzgesetz“ beinhaltet eine de facto Impfpflicht gegen Masern, für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, und für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Laut STIKO-Empfehlung soll die Masernimpfung, die in Deutschland nur als Drei- bzw. Vierfachimpfung, zusammen mit einer Mumps- und Röteln- bzw. zusätzlich noch Windpocken-Impfung verfügbar ist, zweimal verabreicht werden, mit 11 und 15 Monaten. Bei fehlender Immunität soll sie im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Jahr für Jahr sind also mindestens 650.000 bis 700.000 Eltern mit kleinen Kindern davon betroffen, also ein ganzer Geburtsjahrgang.
Aber trotz der Tatsache, dass mit diesem Gesetz u.a. auch gravierende Verletzungen von wichtigen Grundrechten einhergehen, wie z.B. des in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, oder des im Art. 6 GG verankerten Elternrechts, wurde im Juli 2022 durch die sehr fragwürdige sog. „KiTa-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz als angeblich „verfassungskonform“ bestätigt.
Damit ist das Masernschutzgesetz natürlich auch eine gute Blaupause, ein „trojanisches Pferd“ für etwaige weitere angedachte Impfpflichten.
 
Die von der MWGFD e.V. initiierte „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen hat sich aus dem Grund formiert, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung so schlecht ist, dass man alle Eltern davor warnen muss, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Denn es ist schon allein aus ethischen Gründen nicht statthaft, eine invasive Maßnahme, noch dazu bei einem gesunden, jungen Menschen durchzuführen, deren Risiko um ein Vielfaches höher als der Nutzen ist. Ganz abgesehen davon, dass die Masern im Grunde eine harmlose Kinderkrankheit sind, bieten sie ein wichtiges Immuntraining fürs spätere Leben und bringen nachgewiesene positive Effekte auch hinsichtlich eines nach durchgemachter Infektion verringerten Erkrankungsrisikos bzgl. zahlreicher Krankheiten mit sich, wie z.B. Autoimmunerkrankungen oder Krebs.
So ist, wenn man die aktuellen epidemiologischen Zahlen in Deutschland heranzieht, beispielsweise das Risiko einer schweren Masern-Impfnebenwirkungen 5.700-mal so hoch wie das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden, und das Risiko in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, mehr als 200-mal so hoch wie das Lebenszeit-Risiko, an Masern zu versterben.
 
Bei der Durchsicht sowohl der Gesetzes-Begründung als auch der sog. „KiTa-Entscheidung“ des BVerfG fällt auf, dass von mehreren medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen ausgegangen wurde, die als Argumente für eine angeblich notwendige Impfpflicht ins Feld geführt wurden.
Das Masernschutzgesetz bringt zum einen eine nicht hinzunehmende Nötigung von Eltern und ihren Kindern mit sich. Zum anderen sind auch zahlreiche impfkritische Ärzte im Zusammenhang mit diesem Gesetz ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten bzw. mit Strafverfahren konfrontiert worden, die in Kenntnis der medizinischen Faktenlage, nach bestem Wissen und Gewissen lediglich die Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Menschen schützen wollten. Auch dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
 
Mit unserer Aktion wollen wir deshalb die medizinisch-wissenschaftlichen Fakten zur Kinderkrankheit Masern bzw. zur Masernimpfung aufzeigen und belegen, dass dieses Gesetz weder notwendig noch verfassungskonform ist. Wir haben unsere Argumente in einem mehrseitigen Informationsschreiben verständlich erklärt zusammengestellt, das wir allen Entscheidungsträgern aus Politik und Justiz zusenden werden. Auf einer eigens dafür eingerichteten Plattform, der Subdomain https://masernschutzgesetz.mwgfd.org (Seite befindet sich noch im Aufbau), informieren wir die Öffentlichkeit und stellen dort auch die Texte ins Netz, u.a. die PDF-Datei eines Info-Flyers, den Unterstützer drucken lassen und an betroffene Eltern im ganzen Bundesgebiet verteilen können. Parallel sammeln wir dort die Unterstützer für die in Kürze von uns startenden „e-Petitionen“ beim Deutschen Bundestag und bei den Landtagen, mit dem Ziel das Masernschutzgesetz unverzüglich zu streichen und die de facto Impfpflicht aufzuheben.
 
Für Ihre Teilnahme an unserem Pressesymposium und Ihre Unterstützung bei der Verbreitung unserer Informationen und Argumente in der Öffentlichkeit danken wir jetzt schon herzlichst allen Medienschaffenden, die mit ihrer Arbeit einen so wichtigen Beitrag für das Gelingen unserer Aktion leisten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ronny Weikl, Arzt, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V., Koordinator der AG Masernschutzgesetz
 
 
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